DSV-Jüngstensegelschein
Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von haltersgerechten Segelbooten. Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.
Sportbootführerschein-Binnen
Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein nach den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für Segelsurfbretter erteilt. Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine vor. Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassendere Fahrerlaubnispflicht. Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-Binnen besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden Vorschriften und die zu seiner sicheren Führung auf den Binnenschifffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. Schulungskurse bieten die Vereine des DSV sowie die vom DSV anerkannten Segelschulen an. Über ausreichende Erfahrung für den praktischen Prüfungsteil unter Segeln verfügt, wer:
a) mindestens Kenntnisse hat, wie sie bei regelmäßigem Segeln in einer Saison unter fachkundiger Anleitung erworben werden können, oder
b) Grundkenntnisse besitzt, wie sie beispielsweise in einem einwöchigen Grundlehrgang und einem zweiwöchigen, ganztägigen Schulungskursus erworben werden können, oder
c) den Jüngstensegelschein des DSV besitzt und mindestens eine Saison regelmäßig gesegelt hat
Der Erwerb des amtl. Sportbootführerscheines-Binnen mit Antriebsmaschine setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus. Bei den Antriebsarten der Fahrzeuge unter Segel und für Segelsurfbretter wird das vollendete 14. Lebensjahr vorausgesetzt. Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) oder des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen.
Sportbootführerschein-See
Für das Befahren der Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein-See vor. Die prüfungsrelevanten Themen für den theoretischen Prüfungsteil werden im Rahmen von Schulungskursen der Vereine des DSV sowie der DSV anerkannten Segelschulen angeboten. Prüfungsvoraussetzung ist das vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-See sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit Antriebsmaschine erforderlich. Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines-See wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein des DMYV und des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-See abgenommen.